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   BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 2.08   

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https://dejure.org/2009,12273
BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 2.08 (https://dejure.org/2009,12273)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.2009 - 10 C 2.08 (https://dejure.org/2009,12273)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 2009 - 10 C 2.08 (https://dejure.org/2009,12273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Bundesrecht durch die Bejahung des Wegfalls der ursprünglichen Anerkennungsvoraussetzungen einer Gewährung von Abschiebungsschutz infolge der grundlegenden politischen Veränderungen im Irak; Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts für die Gruppenverfolgung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen Bundesrecht durch die Bejahung des Wegfalls der ursprünglichen Anerkennungsvoraussetzungen einer Gewährung von Abschiebungsschutz infolge der grundlegenden politischen Veränderungen im Irak; Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts für die Gruppenverfolgung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 2.08
    13 Das Berufungsgericht wird die von dem Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2008 (BVerwG 10 C 33.07 Buchholz 451.902 Europäisches Ausländer- und Asylrecht Nr. 19) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung nach Art. 234 Abs. 1 und 3, Art. 68 Abs. 1 EG vorgelegten Fragen zur Auslegung der in der Richtlinie 2004/83/EG getroffenen Regelungen über das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft einschließlich des zu beachtenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu berücksichtigen haben.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 2.08
    Zur näheren Begründung, warum eine Abweichung von den für die Gruppenverfolgung entwickelten Maßstäben und Verstöße gegen § 108 Abs. 1 VwGO vorliegen, verweist der Senat auf sein Urteil vom gleichen Tage in dem Verfahren BVerwG 10 C 11.08, mit dem er ein Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben hat, dessen Gründe inhaltlich und weitgehend auch wörtlich mit den vorliegenden übereinstimmen, das allerdings nicht den Widerruf, sondern die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen Iraker sunnitisch-islamischen Glaubens betrifft.
  • BVerwG, 01.04.2008 - 10 C 14.07
    Auszug aus BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 2.08
    Insoweit kann eine Aussetzung des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO (vgl. etwa Beschluss vom 1. April 2008 BVerwG 10 C 14.07 ) bis zur Entscheidung des Gerichtshofs in Betracht kommen.
  • BVerwG, 25.03.2008 - 10 B 23.08
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 2.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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